D. Jeder Antragsteller muss nachweisen, dass er oder sie keine Hintergedanken für den Beitritt zur Organisation hat und keine vertraulichen Informationen offen legt, um sie anderen Gruppen und Organisationen weiter zu geben.
II. Vorteile der Mitgliedschaft
A. Eine Mitgliedschaft in der Jüdischen Verteidigungsliga betont, dass vor allem freiwillige Leistungen für die jüdischen Gemeinden und der Jüdischen Verteidigungsliga im Mittelpunkt stehen.
B. Die Mitglieder sind berechtigt, sich als Mitglieder der Jüdischen Verteidigungsliga anzusehen und können dies offen vertreten, auch wenn Einschränkungen in bestimmten Fällen in Kraft treten.
C. Die Mitglieder sind aufgefordert die Jüdische Verteidigungsliga zu fördern; Mitglieder, die bei der Bildung von neuen Standorten der Jüdischen Verteidigungsliga in der Bundesrepublik Deutschland oder Räumlichkeiten der Jüdischen Verteidigungsliga helfen, können für leitende Positionen in Betracht gezogen werden.
D. Mitglieder der Jüdischen Verteidigungsliga können innerhalb der Organisation zu höheren Positionen aufsteigen.
E. Leiter von Standorten und Vorsitzende sind berechtigt und erwarten, dass sie im Namen ihrers Standortes und Regione handeln und aktiv sind. Leiter von Standorten und Vorsitzende, sowie der Gründer der Jüdischen Verteidigungsliga, sind allein verantwortlich für ihre Spenden an Einrichtungen
III. Mitglieder und Spenden
A. Mitglieder, die Zeit und Mühe in ihre Arbeit investiert haben und dies auf freiwilliger Basis tun, bekommen einen besonders hohen Stellenwert in der Jüdischen Verteidigungsliga.
B. Mitglieder der Jüdischen Verteidigungsliga werden über Neuigkeiten, Veranstaltungen und Demonstrationen informiert.
C. Mitglieder der Jüdischen Verteidigungsliga müssen in angemessener Weise öffentlich (auf der Straße, in der S-Bahn, usw.) auftreten.
D. Mitglieder der Jüdischen Verteidigungsliga nehmen das volle Risiko für alle Maßnahmen, die sie im Rahmen des freiwilligen Dienstes der Jüdischen Verteidigungsliga unternehmen und müssen die Jüdische Verteidigungsliga schuldlos halten, wenn ihre Handlungen unerwünschte Folgen haben (Strafanzeigen, Verhaftungen, usw.) . Mitglieder die auf eigenes Risiko handeln, lassen die Jüdische Verteidigungsliga unschuldig gelten, auch wenn sie glauben, nachteilige Folgen daraus zu ziehen.
E. Die Mitglieder verpflichten sich, sämtliche angemessene Weisungen, die ihnen von dem Gründer, Leitern und / oder Vorsitzenden erteilt bekommen, zu erfüllen.
F. Die Mitglieder kommen überein, sich an die internen Verfahren zur Streitbeilegung zu halten, wie in Artikel IV § H. beschrieben.
G. Wenn ein Rechtsstreit zu ernst ist, um es intern zu lösen, verpflichten sich Mitglieder, einen kompetenten Beit Din (rabbinischen Gericht) vorzulegen.
H. Die Mitglieder kommen überein, die Einwilligung ihrer lokalen Leiter oder vom Hauptquartier der Jüdischen Verteidigungsliga, die Tätigkeiten im Namen der Jüdischen Verteidigungsliga zu erhalten.
I. Gründer einzelner Standorte in der Bundesrepublik Deutschland vereinbaren, für mögliche anfallende Steuern und Gebühren z.B. durch Spenden etc. verantwortlich zu sein. Die Jüdische Verteidigungsliga fungiert als Dachorganisation für die einzelnen Standorte in der Bundesrepublik Deutschland, jedoch werden einzelne Standorte unabhängig voneinander betrieben und verantwortlich für ihre eigenen Mittel und Ressourcen.
J. Mitglieder und Nichtmitglieder sind sich einig, dass für alles erschaffene oder gespendet, wie Inhalte, Mitgliedsbeiträge, Geldspenden oder Spenden von materiellen Produkten, das alleinige Eigentum der Jüdischen Verteidigungsliga, unterliegen nicht der Erstattung, der Entlohnung oder der Lizenz auf den ursprünglichen Mitwirkenden, außer im Ermessen der Jüdischen Verteidigungsliga. Die Jüdische Verteidigungsliga ist berechtigt, diese Eigenschaft ohne Einschränkung zu nutzen. Die Jüdische Verteidigungsliga ist nicht verantwortlich für die Verteilung von Spenden an Standorte in der Bundesrepublik Deutschland oder für Leiter, Vorsitzende und / oder dem Gründer.
K. Mitglieder der Jüdischen Verteidigungsliga vereinbaren, die Dienstleistungsmarken (Jewish Defense League ®; Fist and Star Logo ®) und dem Urheberrechte, als Eigentum der Jewish Defense League bzw. der Jüdischen Verteidigungsliga zu sehen und nur auf diese Weise auf die autorisierte Nutzung zu achten
L. Leiter, Vorsitzende oder sonstige hochrangige Mitglieder behält sich das Recht vor Schriften zu verändern, zu löschen oder die Weitergabe an jedem Internet-Unternehmen (Domain-Name, Seiten / Sites, Blogs, etc.) für die Jüdische Verteidigungsliga zu unternehmen, wenn dies von der Jüdischen Verteidigungsliga bzw. dem Gründer angeordnet wurde.
M. Standortleiter und / oder Standortsvorsitzende stimmen überein, Unterlagen, Datensätze, Aufzeichnungen so wie Archive an die Jüdische Verteidigungsliga auszuhändigen, sofern dies verlangt wird.
IV. Mitglied Verbote / Rechte der Beendigung der Mitgliedschaft
A. Mitgliedschaft in der Jüdischen Verteidigungsliga kann jederzeit beendet werden, wegen der Verletzung der Verbote in diesem Artikel, oder aus irgendeinem anderen Grund. Darüber hinaus können verletzung der Datenschutzrichtlinien, Rechtswirksamen Vereinbarung und / oder der Allgemeinen Geschäftsbedingung rechtlich verfolgt werden.
B. Mitgliedern der Jüdischen Verteidigungsliga wird es untersagt, in der Öffentlichkeit schlecht über die Jüdische Verteidigungsliga, anderen Mitgliedern, dem Gründer, Angestellte oder Direktoren zu reden oder herzuziehe.
C. Mitgliedern der Jüdischen Verteidigungsliga wird untersagt, von unerlaubten Handlungen im Namen der Jüdischen Verteidigungsliga zu handeln, womit man vernünftigerweise rechnen wird, da es erhebliche Schäden für die Jüdische Verteidigungsliga verursacht.
D. Mitgliedern der Jüdischen Verteidigungsliga wird unberechtigtes Nutzen des Eigentums der Jüdischen Verteidigungsliga nicht gestattet.
E. Es ist Mitgliedern der Jüdischen Verteidigungsliga untersagt, Gelder zu veruntreuen, das Eigentum oder auf andere Weise zu betrügen, wenn dies zur Last der Jüdischen Verteidigungsliga ist.
F. Es ist untersagt, Spenden durch Irreführung der Öffentlichkeit zu erhalten. Einzelne Standorte sind für ihre Schulden selbst zuständig. Mitgliedern ist die weitere Schaffung von Schulden im Namen der Jüdischen Verteidigungsliga, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von einem Leiter, Vorsitzenden und / oder dem Gründer, verboten.
G. Es ist Mitgliedern der Jüdischen Verteidigungsliga verboten, durch die Mitgliedschafts Vorteile, wie bestimmte Titel zu erlangen.
H. Mitglieder der Jüdischen Verteidigungsliga sollten nicht offen Streit mit anderen Mitgliedern, Leitern, Vorsitzenden oder dem Gründer ausüben, sei es auf der offiziellen Webseite, im Forum, Blog oder in der Öffentlichkeit.
I. Die Jüdische Verteidigungsliga behält sich die Inanspruchnahme, in extremen Fällen, Mitglieder zivilrechtlich zu verfolgen. Dies wird nur als letztes Mittel eingesetzt. Die Organisation nutzt in der Regel interne Verfahren zur Streitschlichtung. In extremen Situationen kann die Jüdische Verteidigungsliga um einen kompetenten Beit Din (rabbinischen Gericht) bitten, bevor eine zivilrechtliche verfolgt stattfindet.